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24 Apr 2024,    Tipps,    0

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Eigenbedarfskündigung: 7 Tipps für Sie als Mieter

Eigenbedarfskündigung 7 Tipps für Sie als Mieter

Die Eigenbedarfskündigung: Es ist das Grauen eines jeden Mieters: Der Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt deshalb den Mietvertrag. Aber wann ist diese Kündigung überhaupt wirksam und was kann man dagegen tun? Lesen Sie sich den Inhalt bis zum Ende durch und hinterlassen Sie Ihr Erstes Kommentar.

Tipps für Sie als Mieter

Hier bei dem Thema „Eigenbedarfskündigung 7 Tipps für Sie als Mieter“erhalten Sie Informationen wie Sie und was Sie alles tun können, damit Sie sich als Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung gegenüber des Vermieters wehren können!

Eigenbedarfskündigung 7 Tipps für Sie als Mieter

Eigenbedarfskündigung erhalten, was tun?

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt.Zunächst einmal ist die Eigenbedarfskündigung nur dann rechtsgültig, wenn sie die geforderten formalen Kriterien erfüllt und inhaltlich stichhaltig begründet ist.Prüfen Sie die Kündigung also sorgfältig.

Die wichtigsten Kriterien, die der Vermieter bei einer, Eigenbedarfskündigung unbedingt einhalten muss

  • Alle Mieter müssen die schriftliche Kündigung erhalten haben!
  • -Alle Vermieter müssen die Kündigung unterschreiben!
  • -Für wen wird Eigenbedarf geltend gemacht? (Min. der Name inkl. genaues Verwandtschaftsverhältnis des Vermieters!)
  • -Es muss ein nachvollziehbarer Grund für den Eigenbedarf Ihres Vermieters her!
  • -Vermieter muss Sie als Mieter auf das gesetzliche Widerspruchsrecht hinweisen! (Spätestens 2 Monate vor Ende des Vertrags)
  • -Kündigungsfristen müssen, eingehalten werden (min. 3 Monate)

Erste  Schritte für Mieter

Bei Fragen zum weiteren Vorgehen kann der Mieter sich an einen, Mieterverein oder einen Anwalt wenden, die auf Mängel in der, Kündigung aufmerksam machen können. Ist die, Kündigung eindeutig unwirksam, kann der Mieter ohne, Widerspruch in der Wohnung bleiben und abwarten. In diesem, Fall ist er vor Klagen des Vermieters geschützt. Außerdem kann der Mieter auch schriftlich widersprechen.

Gesetzliche Regelung der Eigenbedarfskündigung Mietrecht

Eine Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen der Vermieter die Wohnung für, sich selbst oder für Angehörige benötigt, denn die, Eigenbedarfskündigung darf nur erfolgen, wenn der Vermieter im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.Vor allem darf für eine Mieterhöhung nicht gekündigt werden. Ist der Vermieter eine Personengesellschaft oder Erwerbergemeinschaft gilt für die Eigenbedarfskündigungm eine Sperrfrist von 3 Jahren nach Erwerb.

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unzulässig?

Zusammenfassung einer unzulässigen Eigenbedarfskündigung

Eindeutig unzulässig ist eine Eigenbedarfskündigung dann, wenn inhaltliche oder formale Mängel vorliegen. Aber es gibt noch weitere Fälle. Zudem juristische Personen keinen Eigenbedarf anmelden dürfen. Auch befristete Mietverträge können nicht aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden.Hat der Vermieter im Mietvertrag auf einen Kündigungsverzicht unterzeichnet, ist eine Eigenbedarfskündigung ebenfalls nicht zulässig. Wenn Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden, gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren. Sollte der Grund für den Eigenbedarf nicht mehr bestehen, muss der Mieter informiert werden und muss nicht ausziehen.

Besteht eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung?

Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig. Dies gilt, wenn keine zulässige Begründung für die Kündigung vorliegt. In diesem Fall muss der Vermieter die Umzugskosten für den Mieter erstatten. Wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, so wird die Kündigung unwirksam. Sie können als Mieter eine Wiedereinräumung fordern. Hat der Mieter schon eine neue Wohnung gefunden und kein Interesse mehr in die alte Wohnung einzuziehen, erfolgt der Schadensersatz als Geldleistung. Dies umfasst alle finanziellen Schäden, die der Mieter aufgrund der Kündigung hatte, zum Beispiel Anwaltskosten, Umzugskosten, Maklerkosten, Ummeldungskosten, Renovierungskosten und Urlaubstage für Wohnungsbesichtigungen. Verfällt der Bedarf des Vermieters, während der Mietvertrag noch läuft, muss er den Mieter darüber informieren und eine Fortsetzung der Miete anbieten.

Wann hat der Mieter ein Widerspruchsrecht?

Der Widerspruch bei einer Eigenbedarfskündigung ist gesetzlich zulässig und oft die einzige Möglichkeit für den Mieter sich zu wehren. Wichtig ist, halten Sie die Fristen ein, denn: Mindestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses muss der Widerspruch eingereicht werden. Ist der Bedarf nicht ausreichend begründet, kann der Kündigung widersprochen werden. Ein Widerspruch ist außerdem möglich, wenn die Kündigung für den Mieter eine Härte bedeutet, die nicht mit dem Eigenbedarf des Vermieters zu rechtfertigen ist, zum Beispiel durch  Schwangerschaft, Schulwechsel der Kinder oder ein bevorstehendes Examen. Auch wenn kein Wohnraum zu ähnlichen, zumutbaren Bedingungen verfügbar ist, kann der Mieter widersprechen.

Eigenbedarfskündigung: 7 Tipps für Sie als Mieter

Eigenbedarfskündigung 7 Tipps für Sie als Mieter

Wie Sie gegen eine Eigenbedarfskündigung vorgehen!

Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben,dann halten Sie sich an diese 7 Tipps

  • - Prüfen Sie die Kündigung
  • - Gibt es formale und inhaltliche Mängel in der Kündigung?
  • - Holen Sie sich einen Anwalt
  • - Sprechen Sie mit einem Mieterverein
  • - Reichen Sie einen Widerspruch ein
  • -Achten Sie auf die Widerspruchsfrist
  • -Unterschreiben Sie keine Zustimmung zur Auflösung des Mietverhältnisses
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