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19 Apr 2024,    Tipps,    0

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Sperrmüll

Sperrmüll

 Was ist Sperrmüll?

Als Sperrmüll (Wortkombination von Sperrgut + Müll) gelten alle großen und sperrigen Einrichtungsgegenstände, die nicht im normalen Abfall entsorgt werden können. Das bedeutet, dass alle beweglichen und nicht mit dem Haus oder der Wohnung direkt verbundenen Gegenstände, beim den Sperrmüll angemeldet werden können. Jedoch kann nicht alles auf den Sperrmüll gebracht werden.

Was gehört zu Sperrmüll?

  • 1. Elektro-Schrott wie Fernseher, Monitore, Bildschirme, Waschmaschinen
  • 2. Altholz wie Laminat, Holztüren, zerlegte Holzmöbel
  • 3. Metall-Schrott wie Fahrräder, Lattenroste, Metallregale
  • 4. Sonstige große Einrichtungsgegenstände wie Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Koffer und Textilien

Was darf nicht auf den Sperrmüll?

  • 1. Lose oder in Tüten und Kartons verpackter Müll, der auch in den alltäglichen Mülltonnen entsorgt werden kann, wie z.B. Altkleider oder Tapetenreste
  • 2. Baustellenabfälle wie z.B. Bauschutt, Fenster und Isoliermaterial.
  • 3. Sonderabfälle, auch gefährliche Abfälle oder Schadstoffe genannt, wie Batterien, Altöl, Lösemittel, Leuchtstoffröhren und andere Chemikalien
  • 4. Auch mineralische Abfälle, wie Natursteinplatten und Badkeramik
  • 5. Sanitäranlagen

gehören definitiv nicht auf den Sperrmüll! Jedoch ist es sinnvoll sich vorab bei der zuständigen Entsorgungseinrichtung zu erkundigen, da jede Kommune ihre eigenen Regelungen für Sperrmüll treffen.

Wie kann man Sperrmüll beantragen?

Sie können Ihren Sperrmüll bei der Stadt oder zuständigen Entsorgungseinrichtung telefonisch, online oder per Fax beantragen oder Sie bringen Ihre Gegenstände selbstständig auf den Bauhof oder Wertstoffhof. Grundsätzlich wird nach der Kontaktdatenaufnahme eine Liste mit den Gegenständen erstellt, die entsorgt werden sollen und Sie erhalten im Anschluss einen Termin. Wenn Sie mit dem genannten Termin nicht einverstanden sind, weil Sie genau zu diesem Zeitpunkt nicht können, wird Ihnen eine Alternative vorgeschlagen.

Wissenswertes über Sperrmüllentsorgung:

In einigen Städten haben Sie die Möglichkeit 1-2-mal jährlich kostenlos Ihren Sperrmüll anzumelden und entsorgen zu lassen. Achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin kümmern, denn in einigen Städten ist Sperrmüll nur an gewissen Tagen gestattet und diese können schnell ausgebucht sein. Wenn Sie ein Termin erhalten haben, sollten Sie nach Klärung des Abstellplatzes, Ihr Unrat einen Abend vorher ab 20 Uhr rausstellen. In den meisten Städten darf der Müll jedoch am Tag der Abholung um 6 Uhr morgens rausgestellt werden.

Wie teuer ist Sperrmüll?

In einigen Städten oder Orten sind feste Termine für die kostenfreie Abholung des Sperrmülls vorgesehen. Sollten Sie als Anwohner außerhalb dieser festen Termine Sperrmüll anmelden wollen, müssen Sie in der Regel zahlen. Sie können mit etwa 30 und 50 Euro für den ersten Kubikmeter rechnen. Jeder weitere angemeldete Kubikmeter kostet durchschnittlich fünf Euro. Container hingegen können von 220 bis 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Es lohnt sich aber, vorher die zuständige Behörde anzurufen und sich Auskunft geben zu lassen.

Rechtliches über Sperrmüll und Eingriff Dritter Personen

Am Abend vor der Abholung des Sperrmülls, sieht man Personen, die den Sperrmüll nach brauchbaren Gegenständen durchwühlen. Verständlich! Da vieles noch gut erhalten und brauchbar ist, was auf dem Sperrmüll landet. Man möchte es kaum glauben, doch das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls gilt in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit. Dadurch entgehen den Entsorgungsbetrieben die aus der Verwertung entstehenden Einnahmen. Um durch die entstehende Verunreinigung und Zerstörung der abgestellten Gegenstände, die Gefahr für Mensch und Umwelt zu vermeiden, haben einige Gemeinden umzäunte Sperrmüllsammelplätze eingerichtet, die nur von den Bewohnern geöffnet werden können.

Was bedeutet Eigentumsaufgabe und Eigentumsübertragung?

Wird ein Gegenstand zum Sperrmüll gegeben, zu dem man eine persönliche Beziehung hat, wie z.B. ein selbstgemaltes Gemälde, ist es keine Eigentumsaufgabe, sondern nur eine Eigentumsübertragung an den Träger der Müllabfuhr zur Vernichtung des Gemäldes. Daher wird dieses Gemälde nicht als Allgemeingut gesehen und man begeht als „Schrottsammler“ eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn eine Person Sperrmüll angemeldet hat und weitere Bürger nutzen diese Gelegenheit um ihren eigenen Müll zu entsorgen, kann der Sperrmüllhaufen sehr schnell wachsen und wird zu einer Müllkippe. Nicht angemeldete Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen stellt unter anderem eine Straftat dar, bei der jeder Verursacher nach § 326 StGB mit Konsequenzen zu rechnen hat.

Was bedeutet Sondermüll?

Abfall oder Gegenstände die eine oder mehrere Eigenschaften enthalten zählen z.B. zu Sondermüll. Diese Art von Müll kann brennbar oder explosiv sein, verschiedene Krankheiten hervorrufen und so die Gesundheit der Menschen oder die Umwelt gefährden. Daher ist Sondermüll keinesfalls im normalen Hausmüll nicht zu entsorgen.

Es gibt aktuell über 400 Abfallarten, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Die Verpackungen sind häufig mit Warnsymbolen wie ein Totenkopf, einen toten Baum oder orangene Warnsymbole, die auf jeden Fall im Sondermüll entsorgt werden müssen. Auf den Verpackungen sind meist Hinweise und Informationen bezüglich der richtigen Entsorgung zu finden. Jedoch ist nicht jeder Sondermüll zwangsläufig gekennzeichnet. Darunter zählen zum Beispiel Abfälle die leicht entzündlich, ätzend oder giftig sind. Hier nur einige Abfälle, die in den Sondermüll gehören:

 Medikamente
 chemische Reinigungsmittel
 Altöl
 Farbeimer, Spraydosen und Lackreste
 Leimreste
 Lösemittel enthaltende Substanzen
 leere Druckerpatronen
 leere Batterien

Die Bedingungen des örtlichen Wertstoffhofes und die Öffnungszeiten können variieren und aus diesem Grund ist eine vorherige Absprache empfehlenswert. Darüber hinaus nehmen manche Wertstoffhöfe Sondermüll nur zu bestimmten Zeiten an. Letztendlich geht es bei der Entsorgung von Sondermüll darum, dass es umweltfreundlich geschieht.

Einige Verkaufsstellen nehmen Altöl wieder zurück. Auch Apotheken nehmen abgelaufene Medikamente zurück, jedoch besteht keine Pflicht. Je nach Sondermüll kümmern sich einige Verkaufsstellen glücklicherweise um die sachgemäße Entsorgung.

Ein weiteres Thema ist der Feuerlöscher!

Wenn ein Feuerlöscher gebraucht wurde oder das Ablaufdatum erreicht, müssen diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Besitz ist in Deutschland zwar nicht zwangsläufig verpflichtend, aber sie können Leben retten. Durch die regelmäßig durchgeführte Wartung ist ein Feuerlöscher nach 20 bis 25 Jahren auszutauschen.

Abgelaufene Feuerlöscher und besonders die alten Modelle enthalten umweltschädigende Löschmittel und dürfen aus diesem Grund nicht unachtsam weggeworfen werden. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll.

Informieren Sie sich also vorab, welche Möglichkeiten Sie für das Entsorgen eines Feuerlöschers haben. Auch wenn es Sondermüll ist, nehmen zum Beispiel einige Schadstoffsammelstellen häufig keine Feuerlöscher an. Vielleicht haben Sie auch keinen Wertstoffhof in der Nähe. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Feuerwehr informieren und diese freundlich darum bitten.

Grundsätzlich sollte jeder Mitbürger auf eine umweltfreundliche Entsorgung von Sperrmüll und Sondermüll achten. Denn was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht!

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