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19 Apr 2024,    Umzug,    0

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Umzug Pflegeheim

Umzug ins Pflegeheim

Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Stress, Arbeit und Neuorientierung, deshalb ist besonders bei einem Umzug in Pflegeheim die gute Organisation das A und O. Die gewohnte Umgebung zu verlassen, ist für viele Senioren ein großer Schritt, deshalb ist gerade bei einem Umzug ins Pflegeheim wichtig, das der Umzug an sich problemlos und stressfrei abläuft. Natürlich haben Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit den Umzug selbst durchzuführen oder Sie holen sich die Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens.

Alles was Sie zum Thema Umzug ins Pflegeheim wissen müssen wird Ihnen in diesem Artikel erläutert. Sie erhalten Tipps rund um den Einzug in ein Pflegeheim. Kosten, Tipps, Steuern und vieles mehr. Jetzt weiterlesen. Falls Sie Ihren Umzug in die Hände eines professionellen Umzugsunternehmens geben möchten und Fragen haben zum Beispiel zu unseren Dienstleistungen, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular oder telefonisch, unsere freundlichen Umzugsberater werden ihnen gerne behilflich sein.

 

 Irgendwann ist es soweit, dass ältere Menschen zu Hause nicht mehr allein für sich sorgen können. Auch die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erreicht irgendwann ihre Grenzen. Dann steht in der Regel ein Umzug ins Pflegeheim an. Dort werden pflegebedürftige Menschen ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend versorgt und betreut. Über den genauen Ablauf eines solchen Umzugs und über die zu beachtenden Punkte wissen viele Menschen allerdings nicht Bescheid. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten und Tipps zum Umzug ins Pflegeheim zusammengestellt, von einer grundsätzlichen Unterscheidung von Pflege- und Altersheimen über das Wohn- und Kündigungsrecht bis hin zu den Heimkosten.

Checkliste Umzug ins Pflegeheim

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen unsicher sind über den Ablauf und die wichtigsten Schritte der Organisation für einen Umzug ins Pflegeheim, ist eine Checkliste Umzug ins Pflegeheim besonders empfehlenswert. Solche Listen werden im Internet angeboten oder können manchmal auch direkt beim Pflegeheim in Anspruch genommen werden. Wir haben Ihnen im folgenden Artikel die wichtigsten Punkte, die Sie bei einem Umzug ins Pflegeheim beachten müssen, nochmal zusammengestellt. So können Sie nach und nach abhaken, was bereits erledigt wurde. Automatisch wissen danach auch die Angehörigen genau Bescheid darüber, welche Aufgaben noch zu erledigen sind und was schon erledigt wurde. Sie und Ihre Angehörigen sollte so früh wie möglich damit anfangen, die Schritte der Checkliste Umzug ins Pflegeheim durchzugehen, damit Sie sich in Ruhe auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten können.

 Umzug ins Pflegeheim

Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim

Nachdem der Platz im Pflegeheim offiziell bestätigt wurde, sollten Sie dann langsam beginnen den Haushalt nach und nach aufzulösen. Auf jeden Fall sollten Sie als erstes die fristgerechte Kündigung aller Verträge wie des Mietvertrags, der Daueraufträge oder des ambulanten Pflegedienstes in Angriff nehmen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass keine Kosten für laufende Aufträge anfallen, die Sie nach dem Umzug vielleicht gar nicht mehr nutzen können. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, sollte sich außerdem darüber informiert werden, ob Renovierungsarbeiten im Mietvertrag festgeschrieben sind. Auch sollten Sie unbedingt mehrere Anlaufstellen über den Umzug ins Pflegeheim informieren, dazu zählt u.a. Ihr Arzt, die Krankenkasse, Versicherung, Finanzamt, Abonnements von Zeitungen usw.

Im Rahmen einer Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim, sollten zunächst die Gegenstände in der Wohnung sorgfältig aussortiert werden. Persönliche Erinnerungsstücke sollten mit ins Heim gebracht werden, um die Räume dort individuell gestalten zu können. Von den restlichen Wertgegenständen sollten Listen erstellt werden. Gegebenenfalls ist der Verkauf einiger Gegenstände notwendig, um den Aufenthalt im Heim zu finanzieren.

Mit dem Pflegeheim muss abgesprochen werden in welchem Umfang Sie Möbel und andere persönliche Gegenstände mitbringen können, aus Platzgründen kann oft nicht der ganze Haushalt mitgenommen werden. Aus diesem Grunde sollte auch frühzeitig über einen Entrümpelung nachgedacht werden. Familie und Angehörige können dabei sicherlich helfen und einige Erinnerungsstücke können sicher verschenkt oder Eingelagert werden. Die wichtigsten Erinnerungsstücke sollten aber auf jeden Fall ins Pflegeheim mitgenommen werden damit Sie sich dort auch heimisch und wohlfühlen können.

Gerne können wir Sie auf Wunsch mit unserem professionellen Umzugsservice zur Entrümpelung und Haushaltsauflösung auch behilflich werden. Unsere Umzugshelfer sind für Haushaltsauflösungen dieser Art geschult und werden behutsam mit Ihren Gegenständen umgehen, falls Sie Interesse oder Fragen haben, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch. Unsere freundlichen Umzugsberater werden Sie gerne beraten und auf Wunsch ein kostenloses unverbindliches Festpreisangebot zukommen lassen. Im Folgenden möchten wir ihnen aber gerne noch einige wertvolle Tipps und Informationen rund um den Umzug ins Pflegeheim geben.

Umzug Pflegeheim oder Altersheim

Der Unterschied zwischen Umzug Pflegeheim oder Altersheimen ist vielen Menschen nicht bekannt und das obwohl in Deutschland viele alte Menschen in Heimen leben. Pflege- und Altersheime unterscheiden sich vor allem in der Art und Intensität der Betreuung. Außerdem gibt es unterschiedliche Kriterien, die die Menschen erfüllen müssen um aufgenommen zu werden.

Unterschied Pflegeheim und Altersheim

Der Unterschied Pflegeheim und Altersheim werden wir als, Ihr professionelles Umzugsunternehmen in der Nähe, gerne im Folgenden ausführlich erläutern. Ein Altersheim (auch Altenheim, Altenwohnheim oder Altenpflegeheim genannt) ist ein Heim, in dem ältere Menschen untergebracht werden. Dort werden Sie versorgt, betreut und gepflegt. Der große Unterschied zu einem Pflegeheim besteht darin, dass in einem Altersheim auch Menschen wohnen, die keine Pflegebedürftigkeit aufweisen.

Ein Pflegeheim ist  demnach nur für Menschen gedacht, die eine nachgewiesene, staatlichen Richtlinien entsprechende Pflegebedürftigkeit haben. Senioren, die sich noch selbst organisieren können und nicht unbedingt auf fremde Hilfe angewiesen sind, finden in einem Pflegeheim keinen Platz, in einem Altersheim hingegen schon.

Dort profitieren Sie von den vielen Aktivitäten und können soziale Kontakte aufbauen, anstatt zu Hause zu vereinsamen. Außerdem ist die Sicherheit der Senioren in einem Heim besser gewährleistet als zu Hause, denn nach Stürzen, Unfällen oder bei Krankheiten steht Pflegepersonal zur Verfügung.

Umzug ins Pflegeheim Demenz

Für Angehörige ist es oft schwer die Betreuung und Pflege für einen demenzkranken Menschen zu gewährleisten, deshalb ist der Umzug ins Pflegeheim bei Demenz eine Möglichkeit über die man nachdenken solle. Allerdings ist eine vertraute und gewohnte Umgebung für diese Menschen besonders wichtig. Deshalb bietet es sich an, dass Demenzkranke in einem Pflegeheim untergebracht werden. Dort finden Sie einen neuen festen Wohnort und die nötige Stabilität und Kontinuität.

Für Demenzkranke Menschen ist im Grunde jedes Pflegeheim ausgelegt. Es gibt allerdings Unterschiede. Achten Sie bei der Wahl für Demenzkranke auf ein Pflegeheim mit genügend Freizeitaktivitäten, der neuesten medizinischen Behandlung und dass Sie in einem Kurort untergebracht werden. Auch individuelle Betreuung, die sich an den Wünschen und Biographien der Demenzkranken orientiert ist ein wichtiges Kriterium.

Wohnrecht bei Umzug ins Pflegeheim

Wohnrecht bei Umzug ins Pflegeheim kann auch dann von Bedeutung sein, wenn einer Person die Wohnung nicht selbst gehört. Die Fragen, die sich viele Pflegebedürftige stellen sind, ob eine Pflege mit den persönlichen Wohnrecht vereinbar ist und was passiert, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umziehen muss. Auch die Frage, ob man gezwungen werden kann gegen den eigenen Willen in einem Heim untergebracht zu werden ist bei diesem Thema von zentraler Bedeutung.

Umzug ins Altersheim Wohnrecht automatisch aufgehoben

Dass das Wohnrecht automatisch aufgehoben wird ist in der Regel nicht möglich, wenn der Berechtigte nicht einwilligt. Das Wohnrecht, sofern es im Grundbuch eingetragen ist, erlischt nicht, wenn der Berechtigte auszieht. Das Wohnrecht erlischt nur dann, wenn der Berechtigte es nicht nutzen kann, zum Beispiel aus rechtlichen Gründen. Das Wohnrecht kann außerdem aufgehoben werden, wenn die Wohnung zwangsversteigert wird. Außerdem erlischt es im Todesfall des Berechtigten oder wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Lebenslanges Wohnrecht Pflegefall 

Lebenslanges Wohnrecht Pflegefall heißt auch lebenslang, selbst, wenn der Berechtigte zum Pflegefall wird und in ein Pflegeheim zieht .So hat der Berechtigte in diesem Fall beispielsweise das Recht seine Berechtigung an eine andere Person weiterzugeben – selbstverständlich nur mit Zustimmung des Grundstücksbesitzers.

Das lebenslange Wohnrecht kann nur durch eine Klausel im Vertrag aufgehoben werden, die besagt, dass das Wohnrecht erlischt, wenn der Berechtigte es aufgrund von Alter oder Krankheit aufgeben muss.

 Gegen den Willen ins Pflegeheim- Was tun?

Gegen den Willen ins Pflegeheim- Was tun? Die pflegebedürftigen Person darf nicht gegen Ihren Willen in ein Pflegeheim gebracht werden. Denn ein Handeln gegen den Willen würde eine Freiheitsentziehung bedeuten, welche strafbar ist. Es besteht nur eine Ausnahme, nämlich, wenn die Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug Pflegeheim

Die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht bei Umzug Pflegeheim kommt oft sehr plötzlich. Ein Umzug ins Heim kann sehr spontan erfolgen, Kündigungsfristen können in den kurzen Zeiträumen oft nicht ausgeschöpft werden. Ob beim Umzug in ein Pflegeheim ein Recht auf Sonderkündigung besteht, hängt vor allem von den abgeschlossenen Verträgen und deren individuellen Konditionen ab. Generell gilt: Auch wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Vertragspartner suchen und gegebenenfalls eine kulante Sonderregelung vereinbaren.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim

Wenn der Mieter einer Wohnung in ein Pflegeheim zieht besteht grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall muss eine ordentliche Kündigung mit einer dreimonatigen Frist erfolgen. Nur, wenn im Mietvertrag eine Sonderregelung getroffen wurde, kann es eine Sonderkündigungsfrist geben.

Bei anderen Verträgen kann man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, wenn das Recht bei einem Umzug eingeräumt wird. Aber auch, wenn dies nicht der Fall ist, kann man auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters hoffen.

Kündigung Versicherung bei Umzug ins Pflegeheim

Vor Kündigung Versicherung bei Umzug ins Pflegeheim muss man einiges prüfen, denn bei einem Pflegeheim werden die Bewohner teilweise über das Heim versichert. Vor dem Umzug ins Pflegeheim sollte deshalb mit der Heimleitung darüber gesprochen werden, welche Versicherungen noch nötig sind und welche durch das Pflegeheim abgedeckt werden. Den Versicherungen, die Sie behalten möchten, müssen Sie zeitnah Ihre neue Anschrift zukommen lassen. Folgende Versicherungen sollten beibehalten werden:

Sterbegeldversicherung (falls vorhanden) Private Haftpflichtversicherung, Private Kranken- und Pflegeversicherung

Hausratversicherung Umzug Pflegeheim

Eine Hausratversicherung sichert das eigene Hab und Gut vor Diebstahl ab und garantiert eine Entschädigung oder Ersetzung im Schadensfall. Da die Bewohner bei einem Umzug Pflegeheim in der Regel nicht sehr viele und wertvolle persönliche Sachen mitbringen, ist eine Hausratversicherung nicht unbedingt notwendig.

Telekom Kündigung Umzug Pflegeheim

Die Telekom akzeptiert in der Regel Kündigungen aufgrund eines Umzugs ins Pflegeheim problemlos. Dafür muss ein Kündigungsschreiben aufgesetzt werden, in dem die Gründe für die Kündigung inklusive einer Bestätigung des Heimes angegeben werden.

Vodafone Kündigung Pflegeheim

Auch bei Vodafone gilt wie bei der Telekom, dass die fristlose Kündigung in der Regel angenommen werden, wenn offiziell nachgewiesen wird, dass der Vertragsnehmer in einem Pflegeheim untergebracht ist.

Internet Kündigung Umzug ins Pflegeheim

Die Internet Kündigung Umzug ins Pflegeheim ist abhängig vom jeweiligen Anbieter. Vodafon und Telekom beispielsweise akzeptieren Kündigungen, wenn das Heim den Aufenthalt des Vertragsnehmers bestätigt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Anbieter ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Heim einräumt, können Sie diesen einfach kontaktieren.

Umzug Pflegeheim Kündigung Wohnung

Die Frage nach der Wohnungskündigung beim Umzug ins Pflegeheim ist durchaus berechtigt. Es gilt jedoch generell kein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag einer Wohnung. In der Regel muss die Kündigung der Wohnung mit einer dreimonatigen Frist erfolgen, bis dahin muss die volle Miete weitergezahlt werden. Eine Ausnahme bildet eine Nachmieterregelung. Auch individuelle Sonderregelungen im Falle eines alters- oder krankheitsbedingten Umzugs ins Pflegeheim können helfen. Auch wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden.

Teilweise gibt es schon Interessenten für die Wohnung, die kurzfristig einziehen würden. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist vor allem in Großstädten sehr hoch. In diesem Fall erlässt der Vermieter in der Regel die Mietzahlungen bis zur ordentlichen Kündigungsfrist.

Umzug ins Pflegeheim GEZ 

Die GEZ muss jeder deutsche Haushalt zahlen, Ist der Wohnort aber ein Pflegeheim, oder wird ein Umzug ins Pflegeheim geplant, besteht die Möglichkeit sich von den GEZ Gebühren befreien zu lassen. Dafür müssen Sie zunächst Ihre Kundennummer angeben und unter Angabe dieser schriftlich schildern, dass Sie in einem Heim leben.

Dafür benötigen Sie eine Bestätigung des Heims. Abschließend muss der Pflegebedürftige oder dessen gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Das Schreiben muss an folgende Adresse geschickt werden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 – Köln

Strom kündigen bei Umzug ins Pflegeheim

Strom kündigen bei Umzug ins Pflegeheim ist normalerweise nicht möglich, denn Stromverträge beinhalten in der Regel keine spezielle Sonderkündigungsfrist bei einem Umzug ins Pflegeheim, weshalb die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Allerdings entstehen nach dem Umzug keine Verbrauchskosten mehr, sodass die Stromkosten sehr gering sind.

Unitymedia Kündigung Umzug Pflegeheim

Für besondere Härtefälle wie Unitymedia Kündigung Umzug Pflegeheim bietet Unitymedia ein Sonderkündigungsrecht an. Dafür benötigt das Unternehmen einen Nachweis, dass die betroffene Person sich tatsächlich in einem Heim aufhält.

Umzug Pflegeheim- Was ist zu beachten? 

Beim Umzug in ein Pflegeheim gibt es einiges zu beachten. Vor allem stellt sich die Frage, was mit der Wohnung und den darin enthaltenen Gegenständen passiert. Was zu beachten ist und was Sie tun können haben wir in den wichtigsten Tipps und Tricks zusammengefasst.

Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim

Im Rahmen einer Wohnungsauflösung bei Umzugs ins Pflegeheim sollten zunächst die Gegenstände in der Wohnung sorgfältig aussortiert werden. Persönliche Erinnerungsstücke sollten mit ins Heim gebracht werden, um die Räume dort individuell gestalten zu können. Von den restlichen Wertgegenständen sollten Listen erstellt werden. Gegebenenfalls ist der Verkauf einiger Gegenstände notwendig, um den Aufenthalt im Heim zu finanzieren. Anschließend muss die Wohnung gekündigt und ausgeräumt werden. Nicht verwertbare Gegenstände müssen mit dem Sperrmüll abtransportiert werden.

Wohnungsrenovierung bei Umzug ins Pflegeheim

Die Wohnungsrenovierung bei Umzug ins Pflegeheim ist bei Mietwohnungen nötig denn nach dem Umzug ins Heim muss die alte Wohnung geräumt und renoviert werden. Wenn die Miete zuvor vom Sozialamt übernommen wurde, übernimmt dieses auch die Finanzierung der Räumung. In einigen Mietverträgen ist außerdem festgehalten, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Renovierung zu erfolgen hat. Auch hier kann das Sozialamt in bestimmten Fällen die anfallenden Beträge übernehmen.

Was mitnehmen ins Pflegeheim?

Wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen, sollten Sie vor allem wichtige Dokumente, wie Personalausweis, Gesundheitskarte, Pflegegrad Bescheinigung und ärztliche Medikationspläne und Unterlagen mitbringen. Auch weitere Dokumente, wie Schwerbehindertenausweise, Vollmachten, Patientenverfügungen usw. sind wichtig. Wenn Sie im Alltag Hilfsmittel, wie Rollator, Brille, Prothesen, Hörgeräte oder ähnliches benötigen, sollten Sie diese ebenfalls mitbringen, ebenso wie Ihre Kleidung und Wäsche.

Genaue Aufstellungen, wie viele Kleidungs- und Wäschestücke Sie jeweils benötigen erhalten Sie in dem jeweiligen Heim. Wichtig ist, dass Sie eine kleine Reisetasche haben, die Sie bei eventuellen Krankenhausaufenthalten mitnehmen können. Des Weiteren benötigen Sie Hygieneartikel, wie Duschbad, Shampoo, Haarbürste, Deo, Zahnbürste, Wattestäbchen und Taschentücher. Je nachdem, welches Heim Sie gewählt haben, können Sie auch persönliche Gegenstände, wie Radio, Uhren, Fotos, Möbel oder Kalender mitbringen.

Ummelden Umzug ins Pflegeheim

Nach dem Umzug ins Pflegeheim sollten Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Auch Krankenkasse, Bank und Versicherungen benötigen Ihre neue Anschrift.

Kosten Umzug ins Pflegeheim

Die Kosten Umzug ins Pflegeheim sind relativ hoch, deshalb stellt sich die Frage, wer diese übernimmt und ob es einen Anspruch auf Erstattung gibt.

Wer trägt die Kosten Umzug Pflegeheim?
Waren Sie zuvor auf Sozialhilfe angewiesen, übernimmt das Sozialamt die Finanzierung des Umzugs. Dies gilt allerdings nur, wenn die betroffene Person weder selbst noch mithilfe von Angehörigen in der Lage ist die Umzugskosten selbst zu tragen. Die Kosten für einen Umzug in ein anderes Pflegeheim werden nicht von der Kasse getragen.

Umzug ins Pflegeheim steuerlich absetzbar

Ein Umzug ins Pflegeheim steuerlich absetzbar ist möglich, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, dann können Sie die Kosten für das Pflegeheim absetzen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die Pflegestufe I bis III haben, einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Auch bei einer behinderungsbedingten Unterbringung in einem Heim, kann eine steuerliche Absetzung möglich sein, sofern der Aufenthalt vom Amtsarzt als notwendig dokumentiert wird.

Gleiches gilt für einen krankheitsbedingten, vorübergehenden Heimaufenthalt. Nicht absetzbar ist eine Heimunterbringung, die allein aufgrund von Altersgründen besteht.

Umzug ins Pflegeheim- Wer zahlt?

Wenn ein Umzug ins Pflegeheim sich nicht vermeiden lässt weil die Bedingungen in der Wohnung zum Beispiel nicht den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechen, dann stellt sich natürlich noch die Frage: Wer zahlt?

Diese Frage versuchen wir als Ihr günstiges Umzugsunternehmen natürlich auch zu beantworten. Die zuständige Behörden bewilligten Zuschüsse um die Pflegebedürftigen zu unterstützen, allerdings ist der Antrag des Pflegegrads deshalb auch von großer Bedeutung. Nur mit dem Pflegegrad kann die betroffene Person Pflegeleistungen erhalten. Den Pflegegrad des betroffenen können Hausärzte oder der Sozialdienst in Krankenhäuser oder Kliniken feststellen. Wird von der entsprechenden Stelle der Pflegefall bestätigt, kann ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse oder Krankenkasse gestellt werden. Der Pflegebedürftige muss den Antrag selber unterschreiben und einreichen, Angehörige oder pflegende Personen können hingegen ausschließlich stellvertretend einen Antrag einreichen. Die Bedingung dafür ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht. Die Beantragung dafür kann dabei schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Unterdessen besteht nur ein Anspruch auf den Pflegegrad sowie die dazugehörigen Leistungen, wenn psychische und/oder körperliche Beeinträchtigungen (z.B. durch Krankheit) vorliegen. Es kann durchaus vorkommen dass darauffolgend ein Formular an den Antragsteller gesendet wird. Über dieses soll er anschließend Fragen zu seiner Pflegebedürftigkeit beantworten.

Umzug ins Pflegeheim Kostenübernahme

Damit bei Umzug ins Pflegeheim die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gewährleistet wird beziehungsweise sich an den Pflegekosten beteiligt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wie schon erwähnt muss die pflegebedürftige Person den Antrag stellen . Im Falle das dieses nicht möglich ist, kann dies auch der gesetzliche Vormund oder Betreuer sein, diese muss allerdings von der Pflegekasse anerkannt sein. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:- Der Wohnungswechsel muss als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt worden sein.- Die Pflegekasse muss die neue Wohnung geprüft haben und als geeignet empfunden haben.- Eine selbstständige Lebensführung wird durch den Umzug wieder ermöglicht oder eine häusliche Pflege wird ermöglicht. Dazu zählt auch, dass die pflegenden Personen entlastet werden.- Ein Umbau der alten Wohnung ist nicht möglich oder bringt nicht den Nutzen, wie er in der neuen Wohnung gegeben ist.- Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 vorweisen.Auch der Wechsel in ein Pflegeheim kann im Prinzip bezuschusst werden, allerdings muss hier ein stichhaltiger Grund vorliegen und im Antrag müssen gute Argumente vorgelegt werden. Gehen Sie jedoch immer davon aus, dass Sie die Rechnung zahlen müssen und der Zuschuss unter Umständen später gezahlt wird.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einige Fragen zum Thema Umzug ins Pflegeheim beantworten konnten. Falls Sie weitere Fragen haben zu unseren Serviceleistungen in Bezug auf Umzug ins Pflegeheim oder melden Sie sich einfach telefonisch oder über das Kontaktformular, unsere freundlichen Umzugsberater werden Ihnen gerne zur Seite stehen.

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