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18 Apr 2024,    Umzug Checkliste,    0

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Vermieterbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes


Vermieterbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes

Was genau ist die Vermieterbescheinigung und wozu dient sie?

Jeder, der mindestens einmal umgezogen ist, weiß, dass ein Wohnungswechsel mit sehr viel Arbeit verbunden ist und der ganze Ablauf nicht nur mit dem Umzug geregelt ist. Sowohl beim Auszug aus der alten Wohnung, als auch beim Einzug in die neue Wohnung ist der Gang zu den Behörden Pflicht. Das Einwohnermeldeamt geht natürlich allen voran. Für die Ummeldung brauchen sie eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter. Diese dient letztendlich um Scheinanmeldungen an einer Adresse zu verhindern, indem sie auch den Vermieter nach §19 des Bundesmeldegesetzes in die Pflicht nimmt. Die Vermieterbescheinigung wurde im Jahr 2002 abgeschafft und im Jahr 2015 wiedereingeführt.

Informationen, die in der Vermieterbescheinigung enthalten sein müssen!

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Anschrift inklusive des Stockwerkes der betreffenden Wohnung
  • Datum des Einzugs oder Auszugs
  • Namen der meldepflichtigen Personen und auch Kinder
  • Wenn nicht gleichzeitig Vermieter, dann auch die Anschrift

Wie wird die Vermieterbescheinigung an das Einwohnermeldeamt übermittelt?

Für Mieter gilt:

Nach Ihrem Einzug in Ihre neue Wohnung, müssen Sie die ausgefüllte Vermieterbescheinigung in Papierform persönlich beim An- oder Ummelden Ihres Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt einreichen. Mit der Ausstellung einer Vollmacht, können Sie die Ummeldung mit der Übermittlung der Vermieterbescheinigung auch über einen Dritten abgeben lassen. Sie sollten sich jedoch vorab bei Ihrer Gemeinde oder Stadt informieren, welche Bedingungen gelten und welche Unterlagen benötigt werden. Meistens sind diese auch auf der Website der Stadt zu finden.

Für Vermieter gilt:

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung eröffnet Vermietern, die mehrere Wohnungen vermieten, meist einen Zugang zur elektronischen Übermittlung der Vermieterbescheinigung direkt an das Meldeamt. Das von der Meldebehörde mitgeteilte Zuordnungsmerkmal wird dann dem Mieter genannt, damit dieses bei der Ummeldung angegeben werden kann.

Welche Fristen gelten für die Vermieterbescheinigung und was passiert, wenn man zum Ummelden keine Vermieterbescheinigung mitbringt.

Um eine fristgerechte Ummeldung für den Mieter zu gewährleisten, ist der Vermieter dazu verpflichtet seinem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung eine Vermieterbescheinigung auszustellen (§17 BMG). Der Mieter hat dann gerechnet ab dem Einzugsdatum Zeit, diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Wird die Frist überschritten, drohen Strafen.

Welche Gesetzlich geregelten Strafen gibt es bei nicht ausgestellten oder falschen Vermieterbescheinigungen?

Verspätete, nicht korrekte oder gar keine ausgestellten Bescheinigungen gelten als Ordnungswidrigkeit und in diesem Fall drohen dem Vermieter ein Bußgeld bis zu 1000 Euro (§54 BMG). Wird jedoch zum Schein bestätigt, dass ein Mieter in seine Wohnung eingezogen ist, kann die Geldbuße bei bis zu 50.000 Euro liegen.

Reicht die Vermieterbescheinigung für andere Behörden, wie Kfz-Zulassungsstelle aus oder braucht man für diese Behördengänge eine Meldebescheinigung?

Bundesmeldegesetzes

Die Vermieterbescheinigung dient dem Einwohnermeldeamt nur als Bestätigung, dass zu einem bestimmten Datum die Wohnung durch den Mieter bezogen wurde und dieser nun dort lebt. Die Meldebescheinigung dagegen ist ein amtlicher Nachweis der Meldung an einer bestimmten Wohnadresse. Dies bedeutet, dass die Meldebescheinigung zur Dokumentation des Wohnsitzes für Behörden, wie Kfz-Zulassungsstelle oder das Standesamt zur Bestellung des Aufgebots, für Banken und Rentenversicherer dient.

Die Meldebescheinigung wird von den Meldebörden der Städte und/oder Gemeinden ausgestellt.

Wie hat die Erstellung einer Vermieterbescheinigung bei Untermietern zu erfolgen?

Wenn Sie als Mieter einen Untermieter in Ihrer Wohnung aufnehmen, können Sie die Vermieterbescheinigung für ihn ausstellen, denn der Wohnungseigentümer ist dazu nicht verpflichtet. Jedoch sollten Sie Ihren Vermieter auch über das untervermieten informieren. Denn auch Vermieter haben nach § 50 Abs. 4 Satz 1 BMG das Recht, beim Einwohnermeldeamt jederzeit kostenlos nachzufragen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist. So kann der Vermieter auch von Untervermietungen erfahren, ohne den Mieter fragen zu müssen.

Wie verhält es sich beim Einzug in die eigene Wohnung oder in das eigene Haus?

Sie haben sich einen langersehnten Traum vom Eigenheim erfüllt und ziehen in Ihre eigene Immobilie? Für Hauseigentümer ist der Papierkram, der zu erledigen ist, bekanntlich nicht weniger. Auf Grund dessen müssen Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen, die sie sich aber ganz einfach selbst mit der Überschrift „Selbsterklärung bei Wohneigentum“ ausstellen.

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