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06 May 2024,    Tipps,    0

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Schimmelbefall in der Wohnung - Wichtige Informationen für Sie als Mieter

Wenn Sie gerade in eine frisch renovierte Wohnung einziehen, haben Sie verständlicherweise die Erwartungshaltung, dass auch alles hinter der Fassade einwandfrei ist. Es kann aber vorkommen, dass Sie nach einigen Wochen nach Ihrem Umzug optisch und / oder sogar am Geruch feststellen, dass etwas nicht stimmt. Da läuten natürlich bei den Meisten die Alarmglocken. Dieser Geruch macht sich nicht nur unangenehm bemerkbar, sondern greift auf Dauer auch Ihre Gesundheit an und kann zu bleibenden Schäden führen. Es kann natürlich auch sein, dass der Schimmel über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleibt, jedoch kann man in der Raumluft Schimmelsporen nachweisen. In solchen Fällen werden die auftretenden Symptome nicht mit dem Schimmel in der Wohnung in Verbindung gebracht.

 

Doch wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Der bekanntlich häufigste Grund für Schimmel in der Wohnung ist die Ansammlung von zu viel Feuchtigkeit, die nicht mehr trocknet. Dies führt folglich häufig zu Wasserschäden und Rohrbrüchen. Allgemein geht man davon aus, dass hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen kondensiert, doch trotzdem kann dies zu Schimmel führen. Organische Stoffe wie Holz, Tapeten, Dämmmaterialien, Schmutz und sogar Staub dienen Schimmelpilzen als Nährboden. Eine Temperatur von mindestens 10 Grad begünstigt den Schimmelbefall und entwickelt sich schneller zum Problem. Gerade in den Räumen Küche und Bad oder im Bereich der Fenster sammelt sich durch die Kondensation Feuchtigkeit an und führt zu Schimmelbefall. Falsches oder gar kein Heizen der Wohnung durch den Mieter, fördern unter anderem auch die Schimmelbildung.

 

Dann stellt sich natürlich die Frage, wer für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich ist und wer die Kosten für den entstandenen Schaden trägt. Die Antwort ist eindeutig: Die Seite, die den Schimmel verursacht hat. Dabei liegt die Beweislast erst einmal beim Vermieter und das nur, wenn dieser beweisen kann, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat. Kann der Vermieter das beweisen, dann wird der Mieter für die Beseitigung des Schimmels aufkommen müssen. Mit dem richtigen Lüften und dem Heizverhalten, kann man Schimmelbildung verhindern. 

 

Welche Arten von Schimmel gibt es?

 

  • Weißer Schimmel

Gerade auf hellen Untergründen wie Putz oder hellen Wandfarben ist der weiße Schimmel sehr schwer zu erkennen und kann sich so deswegen unerkannt und ungehindert ausbreiten. Erst nach einer ganzen Weile können Sie den weißen Schimmel, der dunkler wird, an Decken- oder Fußbodenecken, hinter Möbeln, an Außenwänden, im Keller, in Nischen und in kalten, unbeheizten, feuchten Räumen sehen. Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen leicht modrigen Geruch oder das Auftreten von Kellerasseln, Silberfischchen oder Staubläusen bemerken, ist das ein Hinweis auf weißen Schimmel, da diese sich mehr an feuchten Stellen ausbreiten.

 

Häufige Symptome bei den Bewohnern:

  1. Erkältungen
  2. Nasennebenhöhlenentzündung
  3. Hautkrankheiten
  4. Halskratzen
  5. Husten
  6. Chronische Bronchitis
  7. Gelenkschmerzen

 

Werden die Warnzeichen trockener Wohnungsluft zugeschrieben und falsch interpretiert und dann die Luft zusätzlich noch befeuchtet, so fördert man die Wachstumsbedingungen dieser Schimmel Art.

 

  • Gelber Schimmel

Das Erscheinungsbild der gelben Schimmelart ist weniger auffällig und wird aus diesem Grund nicht so stark wahrgenommen. Da die Hygienestandards in Deutschland sehr hoch angesetzt sind, ist der vielmehr Ocker oder braun Farbige Schimmel selten. Die Konsistenz kann zwischen trocken, flockig, körnig und schmierig variieren. Bei dem Stoffwechsel dieser Schimmelart wird das Gift Aflatoxin an die Umwelt abgegeben und wirkt, genau wie der schwarze Schimmel, besonders gesundheitsgefährdend.

 

Krankheiten, die durch den gelben Schimmel verursacht werden können:

  1. Herzversagen
  2. Leberkrebs

 

  • Roter Schimmel

Zellulosehaltige Untergründe sind ein optimaler Nährboden für den roten Schimmelpilz. Durch die hohe Feuchtigkeitsaufnahme werden Tapeten, Holz, Gips und Kartonagen häufiger befallen. Der rote Schimmel besitzt eine von eher trockene bis hin zu schleimige Konsistenz. Nimmt man Nahrungsmittel mit Aflatoxinen oder Sporen über die Luft auf, wird das Gift in der Leber in ein gefährliches Epoxid umgewandelt und das kann dazu führen, dass die DNA geschädigt wird. Somit werden gesunde Zellen in Krebszellen umgewandelt. Außerdem wurde das Gift Aflatoxin im Irak zwischen 1985-1991 als chemische Waffe produziert.

 

Krankheiten, die auftreten können:

  1. Leberschäden
  2. Leberkrebs
  3. Schwere Infektionen der inneren Organe
  4. Allergien

 

  • Grüner Schimmel

Der grüne Schimmel tritt überwiegend mit weiteren Schimmelarten auf und bildet so ein Gemisch aus bunten Farben. Die grüne Schimmelart wirkt sich, wenn überhaupt mehr immunschwächend auf Mensch und Tier aus. Meistens findet sich diese grünliche Schimmelart auf Lebensmitteln und Blumenerde. Innerhalb der Wohnung können Sie den Schimmelbefall an Wänden und Decken sehen. Meistens sind Feuchträume gefährdet.

 

Evtl. Symptome:

  1. Allergien
  2. Asthma
  3. Kopfschmerzen
  4. Wenn die Sporen das Lungengewebe befallen, können diese nachhaltig geschädigt werden.

 

  • Schwarzer Schimmel

Die wohl bekannteste und gefürchtetste Schimmelart kann durch ihre Aggressivität und Überlebensfähigkeit extrem giftig auf den menschlichen Organismus wirken. Große Temperaturunterschiede mit einer Spanne von ca. 6°C bis ca. 45°C stellen für diesen Schimmelpilz kein Problem dar. Er kann sich aus zahlreichen Arten und Gattungen bilden. Die bisher bekannten Schimmelpilz-Arten belaufen sich derzeit auf etwa 40.

 

Symptome:

  1. Kopfschmerzen
  2. Übelkeit
  3. Müdigkeit
  4. Reizung der Haut bzw. der Schleimhäute
  5. Haarausfall
  6. Schwindelgefühle
  7. Bronchitis
  8. Konzentrationsschwächen
  9. Rhinitis
  10. Grippesymptome
  11. Augen- und Hautreizungen
  12. Nasenbluten
  13. Lungenbluten
  14. Stachybotryose
  15. Im schlimmsten Fall sogar der Tod

 

Sie können durch die unten angegebenen Tipps die Entstehung vom Schimmel verhindern:

  1. 5-10-minütiges Stoßlüften
  2. Wenn möglich, 3-4 Mal am Tag lüften
  3. Nach dem Duschen, Kochen und Waschen lüften
  4. Fliesen nach dem Duschen trocknen
  5. Wäsche auf dem Balkon oder auf der Terrasse aufhängen
  6. In einem Bad ohne Fenster nichts zum Trocknen aufhängen
  7. Gleichmäßig heizen
  8. Heizung grundsätzlich in weniger genutzten Räumen nicht komplett abstellen
  9. Abdichten von undichten Türen und Fenstern
  10. Kalte Räume nicht mit der offenen Tür des anderen Raumes erwärmen

 

Zu den Ursachen von Schimmelbildung, die der Vermieter zu verschulden hat, zählen:

  1. Mangelhafte Gebäudeabdichtung
  2. Wasserschäden im Mauerwerk des Hauses, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind
  3. Neue Lüftungsbedingungen aufgrund einer baulichen Veränderung des Hauses, die besondere Lüftungsmaßnahmen erfordern und dem Mieter durch den Vermieter nicht mitgeteilt wurden.

 

In welchen Fällen kann die Miete gemindert werden?

Wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Ursache für Schimmelbefall in der Schuld des Vermieters liegt, steht dem Mieter somit ein Recht auf Mietminderung zu, da der Schimmel einen Mangel an Ihrer Mietsache darstellt.

 

 

 

 

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