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27 Apr 2024,    Tipps,    0

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Umziehen am Sonntag und Feiertag: Bedingungen und Vorschriften

Gesetzliche Regelungen für Umzüge an Sonn- und Feiertagen

Auf welche Bedingungen und Vorschriften müssen Sie achten?

Wer umziehen möchte, dem sollte bewusst sein, dass die Planungen und Vorbereitungen, die zu treffen sind, den größten Teil der Zeit in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten und strapazierten Nerven wollen wir erst gar nicht erwähnen. Dann stellt sich auch die Frage, gerade bei Arbeitnehmern, denen kein Sonderurlaub zusteht, an welchem Wochentag der Umzug durchgeführt werden soll. Man möchte schnellstmöglich die kompletten Umzugsgüter von der alten Wohnung ins neue Heim transportieren, alles einräumen und aufbauen, damit der gewohnte Alltag wieder einkehrt. Selbstverständlich versucht man in diesem Fall natürlich, den Umzug über das Wochenende abzuwickeln. Doch da gibt es strickte Regelungen, auf die Sie Acht geben sollten.

Gesetzliche Regelungen für Ihren Sonntagsumzug

Laut § 4 des Feiertagsgesetzes, sind Umzüge an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht gestattet. Daher sollten Sie Ihren Umzug bzw. Einzug in die neue Wohnung genauestens planen, damit Sie nicht gegen dieses Gesetz verstoßen. Alle Tätigkeiten, die laut diesem Feiertagsgesetz, als Vorhaben gelten, die Sie aufschieben und auch an normalen Wochentagen tätigen können, sind weder an Feiertagen noch an Sonntagen erlaubt. Allerdings wird auch in dieser Regelung beschrieben, dass unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Umzug zu diesen unaufschiebbaren Arbeiten zählen.

Umziehen am Sonntag und Feiertag: Bedingungen und Vorschriften

Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit Sie Ihren Umzug an einem Sonntag durchführen können!

Eines der Gründe, warum Menschen den Sonntag zum Umziehen nutzen ist, dass die Meisten erwerbstätig sind und ihre Kinder der Schulpflicht nachgehen müssen. Allerdings sollte einiges beachtet werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Daher sollten Sie sich, wenn Sie sonntags umziehen möchten, an gewisse spezielle gesetzliche Vorschriften halten.

Diese gesetzlichen Vorschriften beinhalten:

  • • Wenn Fristen eingehalten werden müssen und nicht überschritten werden dürfen, gilt dieser Umzug als eine unaufschiebbare Arbeit.
  • • Umzugsfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen unterliegen an Sonntagen einem Fahrverbot. Laut § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Transporter nicht mit einem Anhänger kombiniert werden und das Fahrverbot muss in der Zeit zwischen 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingehalten werden.
  • • Auch wenn der Einsatz von Fahrzeugen für den Umzug sonntags stark eingeschränkt ist, sind Kleintransporter erlaubt.
  • • Das Fahrverbot gilt nicht, wenn die Fahrzeuge lediglich aus einer Zugmaschine bestehen oder zu den Sattelzugmaschinen gehören. Gleiches trifft auf den Schienen-Straßen-Güterverkehr bei Unterschreitung der Distanz von 200 km.
  • • Wenn Sie an einem Sonn- oder Feiertag umziehen möchten, sollten Sie das Bundes-Immissionsschutzgesetz beachten, bei dem es um die Reduzierung von Geräuschen geht.
  • • Auch handwerkliche Tätigkeiten, die mit viel Lärm verbunden sind, sollten sonntags vermieden werden
  • • Grundsätzlich steht in den meisten Mietverträgen, dass das lautstarke Bohren, Musik hören und Hämmern am Sonn- und Feiertag untersagt ist.
  • • Damit gegen Sie kein Bußgeld in Höhe von 120 Euro erhoben werden kann, dürfen an Sonntagen nur Kleintransporter ohne zusätzlichen Anhänger unterwegs sein.

Natürlich erschweren diese Faktoren einen Sonntagsumzug, jedoch wenn die Vorbereitungen an regulären Wochentagen erledigt werden und es am Umzugstag selbst leise zugeht, können Sie auch den Sonntag für Ihren Umzug nutzen.

Wir empfehlen aber vorab, dass Sie sich bei dieser Gelegenheit bei Ihren Nachbarn vorstellen und diese vor eventuellen Unannehmlichkeiten während des Umzugs warnen. Erfahrungsgemäß hinterlässt man so einen guten ersten Eindruck und die Nachbarn reagieren viel angenehmer und mit Verständnis.

Informieren Sie sich jedoch vor Ihrem Umzug nochmal regional spezifisch über die Regelungen in dem jeweiligen Bundesland, da diese Änderungen beinhalten können.

Einschränkungen für Umzüge am Feiertag

Auch für Feiertagsumzüge existieren diverse Regelungen. Diese beinhalten ebenfalls die Ruhezeiten und das Sonntagsfahrverbot. An gesetzlichen Feiertagen wie, Totensonntag oder Karfreitag tritt das generelle Verbot für Umzüge in Kraft.

Stellen Sie auch rechtzeitig für Ihren Sonntagsumzug bzw. für das Ein- und Ausladen mit einem Kleintransporter sicher, dass Sie für die schnelle Abwicklung eine Halteverbotszone für Ihren Umzugstag bei der zuständigen örtlichen Verwaltung beantragen und diese auch zeitgemäß genehmigt wird. Nach Ihrem Antrag einer Halteverbotszone brauchen Sie eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen bis zur Bewilligung. Daher sollten Sie den Antrag nicht kurzfristig stellen und Gefahr laufen, dass Sie die Halteverbotszone nicht einrichten können. Gerade bei einer stark befahrenen Straße und ungenügenden Parkfläche kann dies zu erheblichen Problem beim Be- und Entladen Ihrer Umzugsgüter führen.

Im Mietrecht werden Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen folgendermaßen eingeräumt:

  • • Samstags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie ab 19.00 Uhr
  • • Sonntags, Feiertags über den gesamten Tag hinweg, wenn in der Hausordnung nichts anderes vereinbart wurde.

Denke Sie daran, dass der Sonntag eigentlich als Ruhetag gilt und versuchen Sie Ihren Umzug so leise wie möglich durchzuführen. Wie schon erwähnt, reagieren die meisten Nachbarn gelassener und einsichtiger, wenn Sie vorher Ihren Umzug klar kommunizieren. Die Rücksichtnahme und das Verständnis sowohl für Ihre alten als auch neuen Nachbarn sollte daher von Ihnen aus an oberste Stelle.

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