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27 Apr 2024,    Tipps,    0

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Umzug während Covid-19

Umzug während Covid-19


Auch wenn Umzüge während der aktuellen Corona Pandemie möglich sind, gestalten sich Wohnungsbesichtigungen, Umzüge und Transporte im Vergleich zu früher deutlich schwieriger. Auslandsumzüge sind im Gegensatz zu Umzügen innerhalb Deutschland viel komplizierter. Grundsätzlich gilt, dass die Umziehenden und alle Betroffenen sich jedoch an die üblichen Hygienevorschriften und Abstandsregeln halten müssen.


Das wichtigste zusammengefasst:


  • Die Maskenpflicht entfällt bei Wohnungsbesichtigungen, kann aber durch die Beteiligten erwünscht sein und somit auch gefordert werden.
  • Für den Umzug kann weiterhin ein Umzugsunternehmen beauftragt werden.
  • Bei Helfern aus dem privaten Umfeld, gelten im Hinblick auf die Anzahl der beteiligten Personen jeweils die individuellen Bestimmungen des Bundeslandes.
  • Während einer amtlich verordneten Quarantäne sind Umzüge nicht gestattet.
  • Die Bestimmungen der Bundesländer regelt die Anzahl der Helfer beim Umzug.
  • Die Wohnungskündigung wegen unzureichender Mietzahlungen ist nicht gültig.

Was ist bei Umzügen während der Corona-Pandemie zu beachten?

Zwar bleiben Umzüge während der Pandemie weiterhin erlaubt, jedoch erschweren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Abstandsregelungen die Durchführung enorm. Die Schwierigkeiten fangen bereits bei der Wohnungsbesichtigung an. Während des Kontaktverbots war die Überreichung des Schlüssels zur Wohnungsbesichtigung nur kontaktlos möglich und die Interessenten mussten sich die Wohnung ohne Inhaber und Makler ansehen. Mittlerweile wurde diese Regelung gelockert. Auch wenn reguläre Wohnungsbesichtigungen wieder möglich sind, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Bei Auslandsumzügen sollten die gesetzlichen Regelungen des Ziellandes beachtet werden und Rücksprache mit der zuständigen Behörde gehalten werden. Denn unter Umständen kann das Zielland die Einreise verweigern.

Regelungen für Umzugshelfer während der Corona-Pandemie

Da ein Umzug alleine schwer zu bewältigen ist, sind Umzugshelfer aus dem privaten Umfeld oder ein professionelles Umzugsunternehmen unter Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften erlaubt. Auch hier muss der Mindestabstand während des gesamten Umzugs gewahrt werden. Vermeiden Sie auf jeden Fall den Kontakt zu Risikopersonen, damit eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Beachten Sie die Bestimmungen bzgl. der Anzahl der Umzugshelfer, die in jedem Bundesland bei der zuständigen Behörde vor Ort erfragt werden kann. Einige Bundesländer haben die Kontaktbeschränkungen vollständig aufgehoben und einige gestatten den Kontakt zu einer weiteren Person, die außerhalb des eigenen Haushaltes lebt. Das Gesundheitssystem in Deutschland liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Dadurch werden die Corona Kontaktbeschränkungen regional unterschiedlich gehandhabt. Durch die regelmäßigen Änderungen kann man leicht den Überblick über die aktuellen Bestimmungen verlieren, daher sollte man sich informieren. Andernfalls können nämlich die Verstöße gegen die Corona-Vorschriften mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich stellt dies ein gesundheitliches Risiko für alle beteiligten Personen dar. Das Robert-Koch-Institut hat besondere Regelungen für einige Dörfer, Städte oder Stadtteile mit erhöhtem Infektionsrisiko auferlegt. Unter Umständen kann es in diesen Gebieten erneut zum Lock-Down kommen, sodass wieder die strengen Kontaktverbote gelten. Wir empfehlen daher, sich bei einem Umzug über den Wohnort zu informieren, ob dieser als Risikogebiet eingestuft wurde.

Welche rechtlichen Ansprüche gelten bei Wohnungskündigungen während Corona?

Die rechtlichen Grundlagen wurden für eine derartige Pandemie gesetzlich noch nicht geregelt, da es sich in diesem Fall um ein sehr junges Geschehen handelt. Daher gelten die üblichen Bestimmungen und Fristen bzgl. Wohnungskündigungen. Egal von welcher Seite aus die Wohnung während der Corona-Pandemie rechtlich wirksam gekündigt wurde, handelt es dabei grundsätzlich um eine bindende Kündigung. In Zeiten der Corona Krise sind durch die Kurzarbeit und Jobverluste massive Einbrüche in den Einnahmen entstanden, wodurch viele Mieter die Mietzahlungen nicht rechtzeitig oder sogar gar nicht leisten konnten. Während dieser Pandemie wurde jedoch bis Ende Juli 2020 ein umfangreicher Kündigungsschutz ausgesprochen, der sich lediglich auf nicht gezahlte Miete auswirkt. Diese Mietschulden müssen jedoch nach der gesetzlichen Frist restlos nachbezahlt werden. Falls die Wohnung aus anderen Gründen durch Mieter oder Vermieter gekündigt wurde, bleibt diese unangetastet.

Sind Renovierungsarbeiten während der Corona-Pandemie erlaubt?

Meistens werden Umzüge und Renovierungen verbunden. Grundsätzlich darf man in Zeiten der Kontaktbeschränkungen Renovierungsarbeiten in der alten oder neuen Wohnung vornehmen. Jedoch sollte man auf mehrere Helfer aus verschiedenen Haushalten verzichten. Materialeinkäufe während eines Lock-Downs können aufgrund geschlossener Baumärkte und Fachhandelsgeschäfte erschwert werden. Diese können Sie aber problemlos per Post nach Hause liefern lassen. Da das Ansteckungsrisiko sich selbst bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen nicht minimieren lässt, sollte ein Umzug während der Corona Krise nur dann durchgeführt werden, wenn eine Verschiebung des Umzugstermins nicht möglich ist.

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