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26 Apr 2024,    Umzug,    0

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Umzüge mit ALG I Hartz IV Finanzielle Unterstützung vom Staat

Umzüge mit ALG I, Hartz IV – Finanzielle Unterstützung vom Staat

Wenn Sie sich als ALG I oder Hartz-IV-Empfänger eine neue Wohnung suchen, müssen Sie, um die gewünschte Unterstützung zu erhalten, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter frühzeitig Bescheid geben und für die Kostenübernahme oder für eine finanzielle Unterstützung einen Antrag stellen.

Grundsätzlich dürfen Sie, wie jeder andere auch in eine andere Wohnung ziehen. Das darf Ihnen keiner verbieten. Jedoch wenn Sie sich beim Thema Wohnen und Umzug nicht an bestimmte Vorgaben halten, kann das zu Leistungskürzungen führen.

Als ALG I Empfänger gilt:

Damit Sie von der Arbeitsagentur weiterhin Informationen erhalten können, müssen Sie jeden Umzug melden. In bestimmten Fällen, wenn der Umzug als notwendig eingestuft wird, unterstützt Sie die Arbeitsagentur auch bei den Umzugskosten. Wenn Sie für einen neuen Job in eine andere Stadt ziehen müssen, haben Sie gute Chancen auf die Unterstützung von der Arbeitsagentur. Gerade wenn Sie keine Rücklagen mehr haben, kann die Arbeitsagentur Ihnen finanzielle Hilfe gewähren. Genau wie Sie ist die Arbeitsagentur daran interessiert, dass Sie diesen neuen Job antreten, weil Sie somit keine ALG-I-Leistungen mehr in Anspruch nehmen müssen.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird im Einzelfall überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie zum Beispiel unverhältnismäßig weit pendeln müssten, wird Ihr Umzug als notwendig angesehen. Pendelzeiten von bis zu 2,5 Stunden pro Arbeitstag bei Vollzeitjobs gelten gemäß § 140 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) als zumutbar. Bei bis zu 6 Stunden Arbeitszeit täglich sind es 2 Stunden Pendelzeit.

Wird der Umzug für den neuen Job als notwendig angesehen und die Umzugskosten werden als angemessen betrachtet, dann werden diese übernommen. Da es hierfür keine genaueren Bestimmungen gibt, kommt es auf den Einzelfall an.

Der Umzug muss kostengünstig sein und selbst erledigt werden. Soll ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, müssen mindestens 3 Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter vorgelegt werden.

Die Kosten für Verpackungsmaterialien und Auf- und Abbaudienste werden nicht übernommen.
Renovierungsarbeiten und die Mietkaution kann die Arbeitsagentur auf Antrag als Darlehen zur Verfügung stellen. Dieses Darlehen muss zurückgezahlt werden, sobald der Antragsteller wieder Geld verdient.

Wenn Sie ALG-I von der Arbeitsagentur beziehen, dann sind Sie Meldepflichtig, sobald Sie Ihre neue Adresse kennen. Andernfalls können Sie vom Tag nach dem Umzug bis zum Tag der Adressänderung, einen Teil Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld verlieren. Am einfachsten füllen Sie das Formular "Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur“ aus und geben diese Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Falls Ihre neue Anschrift bzw. Ihre neue Adresse weiter weg ist, dann wird automatisch eine andere Arbeitsagentur für Sie zuständig. Die Informationen dazu, erhalten Sie von Ihrer bisherigen Arbeitsagentur.

Für Hartz-IV-Empfänger gilt:

Achten Sie auf rechtzeitiges Informieren des Jobcenters, über Ihre neue Anschrift. Denn wenn Sie das Jobcenter nicht informieren und Sie ohne Genehmigung umziehen, riskieren Sie, dass mögliche Mehrkosten nicht übernommen werden. Außerdem wird unter anderem auch geprüft, ob die Wohnung den Vorgaben entspricht und nicht zu teuer ist. Mögliche Mehrkosten werden so evtl. nicht übernommen und Sie müssten die höhere Miete zum Teil vom Regelsatz selbst zahlen müssen. Sie können bei einem Umzug ohne Genehmigung des Jobcenters den Anspruch auf finanzielle Hilfen verlieren:

Umzüge mit ALG I Hartz IV  Finanzielle Unterstützung vom Staat

Umzugskosten werden nicht übernommen

Kein Darlehen für Ihre Mietkaution

Es können auch je nach Fall weitere Leistungen gekürzt werden

Wird der Umzug als dringend notwendig eingestuft, unterstützt Sie das Jobcenter. Die Kosten, die bei einem Umzug schnell zusammenkommen, können den Hartz-IV schnell übersteigen.

Die unten aufgeführten Punkte versprechen gute Chancen auf einen Zuschuss vom Amt:

Unzumutbare Pendelzeiten von mehr als 2,5 Stunden bei Ihrer neuen unbefristeten Arbeitsstelle

Unzumutbare Mängel an der bisherigen Wohnung (starker Schimmelbefall)

Unzumutbarkeit wegen Alter oder Gesundheit

Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf

Familienzuwachs

Trennung oder Scheidung

Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit Ihrem Berater vom Jobcenter. Denn auch in anderen Fällen kann das Jobcenter manchmal die Kosten für den Umzug übernehmen, solange die Begründung überzeugend ist.

Das Jobcenter kann den Umzug auch anordnen, wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger in einer zu großen und/oder zu teuren Wohnung leben. Die Einstufung ist jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich. Wenn Sie der Anordnung, in eine kleinere oder günstigere Wohnung zu ziehen, folgeleisten, übernimmt das Jobcenter die dafür notwendigen Kosten.

Wenn Ihrem Antrag auf Kostenübernahme zugestimmt wird, können folgende Kosten übernommen werden:

Transportkosten für Ihren Umzug

Verpflegung der Umzugshelfer

Wohnungsbeschaffungskosten bei einem Umzug in eine andere Stadt

Maklergebühren

Wenn im Mietvertrag vorgesehen, auch die Kosten für die Renovierung der bisherigen Wohnung

Solange also die Miete und die Nebenkosten für die neue Wohnung im Rahmen liegen und für angemessen erklärt werden, haben Sie gute Chancen auf die Zustimmung Ihres Antrages. Was als angemessen gilt, richtet sich stark nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Das Amt legt auf der Grundlage der örtlichen Mietpreise jeweils Mietkostengrenzen für Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte fest.

Auch wenn die Quadratmeterzahl der Wohnung eine große Rolle spielt, richtet sich das Jobcenter meistens nach der Miethöhe.

Bevor Sie allerdings den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Jobcenter aufnehmen, damit die Umzugskosten auch evtl. übernommen werden.

Geben Sie ausführliche Informationen darüber, warum Sie umziehen möchten, die Adresse der neuen Wohnung inkl. die Höhe der Miete und der Nebenkosten, ob Sie den Umzug selbst organisieren können oder Sie ein Umzugsunternehmen brauchen und welche weiteren Kosten anfallen. Sollten Sie ein Umzugsunternehmen brauchen, dann müssen Sie mindestens zwei bis drei Kostenvoranschläge vorlegen. Wenn Sie die kompletten Information erst sammeln und anschließend den Antrag stellen, klappt die Bearbeitung umso schneller.

Das Formular für Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten erhalten Sie entweder von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters oder Sie laden sich das Formular von der Internetseite des Jobcenters runter.

 Auch wenn die Kosten für Wohnen und Umzug bis zu einer bestimmten Höhe erstattet werden oder Pauschalbeträge angesetzt werden, müssen Sie die tatsächlichen Kosten immer nachweisen können.

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